Ortsrat in Steinbach hat am 16.03.2017 eine Resolution zum geplanten Windpark „Krokenwald“ bei Steinbach beschlossen, die auch im Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss am 28.03. und im Stadtrat am 30.03.2017 behandelt wurde. Im Ergebnis wurde ein Fragenkatalog beschlossen, mit dessen Beantwortung die Kanzlei Rapräger aus Saarbrücken beauftragt werden soll. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Ottweiler darauf hin, dass die Errichtung und der Betrieb der zwei Windenergieanlagen (WEA) im geplanten Windpark noch nicht genehmigt sind. Zuständig im Saarland ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in Saarbrücken, das die von ABO-Wind eingereichten Antragsunterlagen zu Themen wie Lärmschutz, Schattenschlag, Arten- und Naturschutz intensiv zu prüfen hat. Das LUA ist aber auch zuständig für die Überwachung von Auflagen bei bereits genehmigten Windparks im Saarland. So wird beispielsweise in einer Genehmigung vom LUA festgelegt, dass an verschiedenen Orten (Wohnhaus, Aussiedlerhof) bestimmte Lärmwerte nicht überschritten werden dürfen.

Auch was den Schattenschlag angeht, müssen Anlagen bestimmte Richtwerte einhalten. Werden diese überschritten, müssen die Anlagen zeitweise abgeschaltet werden. Bürgerinnen und Bürger, die das Gefühl haben bzw. glauben, dass die Anlagen in den beiden bestehenden Windparks im Jungenwald und im Himmelwald zu laut sind oder zu viel Schatten werfen, können sich mit ihrer Beschwerde an das LUA wenden und um Überprüfung bitten. Zuständig ist im LUA der Geschäftsbereich 3.

Telefonisch ist das LUA unter 0681/8500-0 oder per Mail: lua@lua.saarland.de

Die Bürger können sich aber auch gerne an die Stadt Ottweiler wenden. Entsprechende Hinweise auf Lärmbelästigung und Schattenschlag werden an das LUA weitergeleitet. Ansprechpartner ist Christoph Hassel vom Amt für Stadtentwicklung und Umwelt (Tel.: 06824/300836, Mail: christoph.hassel@ottweiler.de

 

 

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