Während es meistens kleinere Mängel waren, die bei der Überprüfung auffielen, so war doch für zwei Fahrer die Fahrt bereits an der Kontrollstelle zu Ende. In beiden Fällen waren es technische Veränderungen an der Auspuffanlage, die zu erhöhtem Lärm und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte.

Besonders tat sich ein 44-jähriger Saarbrücker hervor, der zunächst nur aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung (66 statt erlaubten 50 km/h) angehalten wurde. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur unter alkoholischer Beeinflussung stand, sondern auch in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen durfte. Der polnische Führerschein wurde einbehalten.

Insgesamt wurden sechs Verwarnungen ausgesprochen und zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei Fahrer müssen zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Die schwerpunktmäßigen Kontrollen der motorisierten Zweiräder werden an jedem Wochenende im April fortgesetzt.

 

 

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