Geislautern. Am Freitag Abend (05.05.2017) wurde die Polizei in Geislautern auf einen Roller aufmerksam, welcher ohne Kennzeichen geführt wurde. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer des Rollers nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Halter des Rollers, welcher als Sozius ebenfalls auf dem Roller saß, gab an, man habe den Roller lediglich testen wollen. Gegen den Fahrer wird eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, gegen den Beifahrer eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichversicherungsgesetz eingeleitet.

 

 

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