Seit Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler grundsätzlich eine Gewerbeerlaubnis und müssen in das Register für Versicherungsvermittler eingetragen sein. Ziel der Einführung des Vermittlerregisters vor zehn Jahren war die Harmonisierung des europäischen Vermittlermarktes und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Im Saarland ist die IHK für die Registerführung zuständig.
„Seit der Einführung hat sich einiges verbessert beim Image der Versicherungsvermittler. Denn nur diejenigen werden eingetragen, die ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und ihre Sachkunde nachweisen können“, so Heike Cloß, stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin.

Bis zum 1. April 2017 waren bundesweit insgesamt 225.805 Versicherungsvermittler im Register eingetragen. Im Saarland sind derzeit 2.665 Versicherungsvermittler registriert.
Mit ihrem vierteljährlich erscheinenden Newsletter „Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister“ informiert die IHK Unternehmen über aktuelle Trends und Neuerungen zu den Branchen aus Politik und Rechtsprechung und gibt wertvolle Tipps sowie Hinweise zu Terminen, Sachkundeprüfungen und Veranstaltungen. Er steht unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 9.12496) zur Verfügung.

 

 

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