Saarbrücken. Im Rahmen ihres Lärmaktionsplans senkt die Landeshauptstadt Saarbrücken im Juni und Juli in sechs Straßenabschnitten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von bisher Tempo 50 auf Tempo 30. Die Maßnahme betrifft Stellen, an denen dem aktuellen Lärmaktionsplan zufolge im Tagesverlauf Lärmmittelwerte von 70 Dezibel [dB(A)] und in der Nacht von 60 Dezibel [dB(A)] an den Wohnhäusern entlang von Hauptverkehrsstraßen überschritten werden.

„Mit den jetzt in Angriff genommenen Maßnahmen werden fast 1200 stark von gesundheitsgefährdendem Verkehrslärm betroffene Anwohnerinnen und Anwohner spürbar entlastet“, sagt der Saarbrücker Umweltdezernent Thomas Brück. Da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt, musste die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt die formale Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes einholen. Das Einverständnis wurde für alle beantragten Straßen erteilt. Auf folgenden Streckenabschnitten in Saarbrücken wird Tempo 30 eingeführt:

  • in der Burbacher Straße in Burbach auf einer Länge von 300 Metern
  • in der Brückenstraße in Malstatt auf einer Länge von 200 Metern
  • in Alt-Saarbrücken in der Metzer Straße auf einer Länge von 400 Metern
  • in St. Johann in der Richard-Wagner-Straße auf einer Länge von 600 Metern
  • in Schafbrücke in der Kaiserstraße auf einer Länge von 400 Metern
  • in Brebach in der Saarbrücker Straße auf einer Länge von 400 Metern

Die Gesamtkosten für Material und Montagearbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen betragen rund 10.000 Euro. Das Amt für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken hat in den genannten Straßen vorab Verkehrslärmpegel, Verkehrsaufkommen und gefahrene Geschwindigkeiten am Tag und in der Nacht untersuchen lassen. In einem Vorher-Nachher-Vergleich soll die Wirksamkeit der Maßnahmen dokumentiert werden. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit in der ersten Phase nach der Umsetzung durch mobile Kontrollen überwachen.

Schon wenige Dezibel machen einen großen Unterschied beim Lärm

Die Lärmmittelwerte reduzieren sich bei Tempo 30 um rund drei Dezibel im Vergleich zum bisherigen Tempo 50. Eine Anpassung des Tempos in dieser Größenordnung lässt sich mit einem halbierten Verkehrsaufkommen vergleichen und ist für die Betroffenen sehr deutlich wahrnehmbar. Außerdem werden nachts die Lärmspitzen reduziert, die besonders den Schlaf stören. So verbessert sich die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Es gibt keine andere Maßnahme zur Reduzierung des Verkehrslärms, die so wirksam und gleichzeitig kurzfristig umsetzbar ist.

Mehr Sicherheit und weniger Unfallopfer bei Tempo 30

Die Einrichtung von Tempo 30 bedeutet auch einen deutlichen Gewinn an Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Verkehrsopfer bei dieser Geschwindigkeit deutlich zurückgeht. Insbesondere sind weniger Kinder betroffen. In der Stadt gibt es bei Tempo 30 auch weniger schwer oder tödlich verletzte Menschen. Darüber hinaus können Fußgänger dank der geringeren Geschwindigkeit die Straßenabschnitte einfacher und sicherer überqueren.

Untersuchungen haben gezeigt, dass selbst ohne Geschwindigkeitskontrollen oder andere Begleitmaßnahmen die mittlere Geschwindigkeit abnimmt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt wird. Je länger Tempo 30 besteht, desto besser halten Fahrerinnen und Fahrer die Regelung ein.

Kaum Zeitverlust

Wo Tempo 30 gilt, verlieren motorisierte Verkehrsteilnehmer nur minimal Zeit. Der Verkehrsfluss kann Untersuchungen zufolge bei Tempo 30 sogar besser sein als bei Tempo 50. Bei neuen Anordnungen wie der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 wird geprüft, ob eventuell vorhandene Grüne Wellen an die veränderte Höchstgeschwindigkeit angepasst werden müssen.

Hintergrundinformationen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken setzt derzeit weitere Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan um. Seit 2012 wurden bereits erste Projekte verwirklicht und mit Erfolg abgeschlossen. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau von lärmminderndem Asphalt in der Saarbrücker, Metzer und Dudweiler Straße oder die Anordnung von Tempo 30 in der Eisenbahnstraße. In diesem Jahr folgt die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer in ausgewählten Hauptverkehrsstraßen und -abschnitten. Die Auswahl der Straßen erfolgte in enger Abstimmung und mit Zustimmung der zu beteiligenden Straßenverkehrsbehörden bei Stadt und Land.

Für weitere Straßen werden zurzeit noch detaillierte Konzepte erstellt. Es handelt sich um einen Teil der Luisenthaler Straße, der Bergstraße, der Breite Straße, der Lebacher Straße und um einen Teil der Kaiserstraße in Scheidt. Bevor die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit senken kann, müssen in den Straßen zunächst vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden.

 

 

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