„Der SaarForst Landesbetrieb hat auf mein Betreiben hin seinen Pachtvertrag mit der RAG Montan Immobilien GmbH im Bereich der Windkonzentrationszone Fröhner Wald gekündigt. Das heißt, dass auf Staatsforstflächen in diesem Bereich keine neuen Windanlagen mehr errichtet  werden können.“ Darüber informierte jetzt Umweltminister Reinhold Jost den Heusweiler Landtagsabgeordneten Reiner Zimmer.

Bereits  Ende letzten Jahres hatte die RAG montanWIND Planungs Verwaltungs GmbH ihren Antrag auf Genehmigung von 3 Windenergieanlagen – davon zwei auf Staatsforstflächen – zurückgezogen. Der Grund hierfür war, dass die Forstbehörde nach entsprechender Prüfung angekündigt hatte, dass sie einen der zwei Standorte auf Staatsforstflächen nicht genehmigen könne, da dieser Standort einen Alt- und Totholzbestand in nicht zulässiger Weise zerstören würde. Probleme bestanden auch bei den Standorten der beiden anderen Anlagen, sodass die montanWIND die Entscheidung traf, ihren Antrag zurückzuziehen, bevor die Genehmigungsbehörden den Antrag hätten ablehnen müssen.

Jedoch hatte der Betreiber sich vorbehalten, zu gegebener Zeit einen neuen Antrag mit einer anderen Standortwahl im Bereich der Vertragsflächen für die Anlagen stellen zu wollen. Das wird jetzt nach der Kündigung auf Staatswaldflächen nicht mehr möglich sein.

Im Koalitionsvertrag wurde zwischen beiden Regierungsparteien vereinbart, dass auf historisch alten Waldstandorten nur noch dann eine Zulassung von Windanlagen im Staatswald möglich sein soll, wenn es sich um besonders windhöffige Standorte handelt.

Umweltminister Jost hatte zudem bereits Anfang des Jahres entschieden, dass der SaarForst Landesbetrieb über die bereits verpachteten Flächen hinaus zukünftig keine weiteren Flächen im Staatsforst mehr für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung stellen wird.

Jost: „Darüber hinaus wird der SaarForst zukünftig – wie beim Fröhner Wald – dann, wenn eine Kündigungsoption für seinen laufenden Pachtvertrag besteht, diese auch wahrnehmen, wenn es sich bei dem Standort um einen historisch alten Waldstandort handelt und die Voraussetzungen für eine Ausnahmezulassung für Windanlagen nicht gegeben sind. Kurzum, „Alter Staatswald vor Wind“ – mit nur einer anspruchsvollen Ausnahmemöglichkeit, die nur an wenigen Standorten erreicht werden wird. Mit diesen Vorgaben machen wir erneut deutlich, dass der Natur- und Artenschutz für uns einen sehr hohen Stellenwert hat.“

 

 

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