„Damit der Ferienstart nicht zum Alptraum wird, wollen wir noch einmal über die wichtigsten Reiserechte für Verbraucher hinweisen“, so der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Roland Krämer.

Verbraucher, die von Verspätungen oder Annullierungen bei Flügen betroffen sind, haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung. Diesen Anspruch sichert die europäische Richtlinie für Fluggastrechte. Dabei ist es egal, von welchem Flughafen innerhalb der EU die Verbraucher abfliegen.

Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden haben Reisende Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit und, wenn erforderlich, eine kostenlose Hotelunterkunft. Je nach Flugstrecke und bei längeren Entfernungen kommt unter Umständen ein Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigung hinzu. Fällt ein Flug vollständig aus, haben Passagiere die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Ersatzbeförderung.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg im Mai dieses Jahres haben Reisende ebenso einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor Reisestart über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Reisende bei einer Airline oder einem Reisevermittler gebucht habe.

Auch Bahnreisende haben gegebenenfalls Anspruch auf  Entschädigungen, wenn Züge massiv verspätet sind oder Verbindungen ausfallen. Bei Verspätungen ab 60 Minuten am Zielbahnhof haben Bahnreisende beispielsweise bereits die Möglichkeit 25 Prozent des Fahrpreises zurück zu verlangen.

„Achten Sie darauf, möglichst umgehend ihre Reiserechte geltend zu machen. Bei einer Pauschalreise sollten Mängel unverzüglich dem Reiseunternehmen mitgeteilt werden. Bei Verspätungen im Reiseverkehr ist es ratsam, sich bereits vor Ort Belege mit einer Bestätigung über die Verspätungsdauer oder des Ausfalls ausstellen zu lassen“, betont Krämer.

Detaillierte Informationen können Interessierte der Informationsbroschüre des Ministeriums „Verbraucherrechte im Reiseverkehr“ entnehmen. Diese steht online zur Verfügung (www.verbraucherschutz.saarland.de) und kann auch kostenlos in gedruckter Form bestellt werden.

 

 

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