Kommt es auf Autobahnen zu Unfällen, entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Schnell kommt es zu Staus und Verkehrsbehinderung. Dann ermöglicht nur die freie Rettungsgasse den Rettungsfahrzeugen das zügige Durchkommen zum Unfallort. Trotzdem kommt es immer wieder zur Behinderung von Rettungseinsätzen, weil Rettungsgassen entweder gar nicht oder nicht richtig gebildet werden. Dies wird bisher nur als geringfügige Ordnungswidrigkeit geahndet. 20 Euro werden fällig. In den Augen der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger widerspricht dies aber der besonderen Bedeutung von Rettungsgassen. „Warum und wie sie zu bilden sind, muss den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vermittelt werden. Das tun wir über Aufklärungskampagnen. Wenn das aber nicht reicht, dann müssen spürbare Sanktionen her“, so die Ministerin. Man könne auch kein Auge zudrücken, wenn jemand aus Unwissenheit die Rettungskräfte behindere. Rehlinger: „Es geht um Menschenleben. Fahrlässiges Verhalten ist da keine Entschuldigung.“ Sie hat sich daher heute im Bundesrat für deutlich härtere Strafen ausgesprochen.

Gemeinsam mit allen anderen Bundesländern hat das Saarland einen entsprechenden Antrag in die Länderkammer eingebracht. Er wurde einstimmig angenommen. Darin sprechen sie die Länder dafür aus, das Bußgeld auf ein Minimum von 200 Euro anzuheben sowie „weitere geeignete präventive Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Bedeutung der Rettungsgassen hervorzuheben. Bei besonders schlimmen Folgen sollen auch Fahrverbote ausgesprochen werden. Das Bundesverkehrsministerium hatte seinen ursprünglichen Antrag kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Er sah noch eine gestaffelte Erhöhung der Bußgelder von 55 Euro bis 115 Euro vor. Deutlich zu wenig, wie die Saar-Verkehrsministerin urteilt.

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier