In einer Lieferbeziehung treffen ganz unterschiedliche Anforderungen aufeinander: So wollen die Kunden in erster Linie ihre Versorgung mit Dienstleistungen und Waren sicherstellen, für die Lieferanten gilt es, Liquidität und Margen im Blick zu behalten. Das betrifft nicht nur Automobilzulieferer und Logistiker sondern letztlich jeden Dienstleister, Produzenten oder Werkunternehmer.

Hierdurch stellen sich bereits bei der Gestaltung des Liefervertrages vielfältige Fragen, die zwingend beachtet werden müssen: Wie kommt der Vertrag zustande? Was gilt für die notwendige Anpassung von Preisen? Wie können Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte vereinbart und abgewehrt werden? Und was gilt, wenn ein Vertrag notfalls aufgelöst werden muss?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt im Rahmen einer Info-Veranstaltung der IHK Saarland (Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken), am Dienstag, 22. August 2017 ab 18.00 Uhr Rechtsanwalt Matthias Brombach, teras Anwaltskanzlei, Saarbrücken. 

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung bis spätestens 21. August ist allerdings obligatorisch: thomas.pitz@saarland.ihk.de

 

 

Foto: IHK Saarland

 

 

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