Parken auf Gehwegen

Vermehrt gibt es in letzter Zeit beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Homburg Beschwerden über die Parksituation in der Innenstadt von Homburg und in den Stadtteilen. Diese beziehen sich vor allem auf ordnungswidriges Parken auf Gehwegen, sodass ein Vorbeikommen mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist. Auch Kinder mit dem Fahrrad müssen sich auf dem Gehweg fortbewegen können, ohne dass eine zusätzliche Gefahrenquelle besteht. Der Gehweg ist der Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes, auf welchem sich alle – Fußgänger, Kinder sowie Menschen, die zum Beispiel mit einem Rollstuhl unterwegs sind – beim Passieren unbedingt sicher fühlen sollten.

Aus diesem Grund weist das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, die Gehwege freizuhalten und auf der Fahrbahn zu parken. Auch das halbseitige Parken auf Gehwegen ist nur dort erlaubt, wo es durch Beschilderungen oder Markierungen angeordnet ist. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass Fahrzeuge auf dem Bürgersteig stehen. Die Folge: Gehwege werden einfach rücksichtslos blockiert, ein Durchkommen ist -vor allem für Rollstuhlfahrer- kaum möglich. Das Ordnungsamt hofft auf das Verständnis und die Mitarbeit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, damit sich die Situation für alle Beteiligten bald verbessert. Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht. Sie sollen sich nicht in eine Gefahrensituation begeben, weil sie einem Fahrzeug auf einem zugeparkten Gehweg ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem hohen Risiko ausgesetzt werden.

 

 

Foto: Stadt Homburg/Ordnungsamt

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier