Bürgernähe, Standardisieren, Kooperieren sind zentrale Themen

Finanzstaatssekretär und Chief Information Officer (CIO) der saarländischen Landesregierung, Dr. Ulli Meyer, hat am Dienstag (22.08.2017) das neue Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland, das sogenannte E-Government-Gesetz (E-GovG), im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellt.

  • Bürgernähe

„Ziel ist es, z.B. von zu Hause aus oder auf einem mobilen Endgerät einfach, sicher und schnell das Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden oder den Personalausweis zu beantragen. Damit werden die Verwaltungsdienste für die Bürgerinnen und Bürger nutzerfreundlicher und effizienter“, erklärte Staatssekretär Dr. Meyer. „Gleichzeitig wird die vom Bund vorgegebene Schaffung eines neuen Portals mit Servicekonten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie der Anschluss an den Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen aufgegriffen und um die notwendigen landesrechtlichen Vorschriften ergänzt. Hierüber soll ein einheitlicher Zugang zu sämtlichen Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen ermöglicht werden“, so Dr. Meyer weiter.

  • Standardisieren

Die saarländische Landesregierung wird am 30. August 2017 das E-Government-Gesetz (E-GovG) für das Saarland im Landtag einbringen. Der Gesetzentwurf orientiert sich in großen Teilen an dem E-GovG des Bundes. Damit wird die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns über alle Ebenen hinweg gewährleistet. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die geplante und im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitalisierungsoffensive der Verwaltungen des Landes und der Kommunen. Sie sieht eine nachhaltige Förderung der Einführung elektronischer Verfahren und der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen vor.

Staatssekretär Dr. Meyer: „Das Saarland ist mit Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter bei der Verpflichtung der kommunalen Ebene im Bereich der elektronischen Verwaltung. Wir haben damit eine verlässliche Grundlage für den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung geschaffen.“

  • Kooperieren: Land – Kommunen – europäische Nachbarregionen

Es wird außerdem ein gesetzlicher Rahmen für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und kommunaler Ebene geschaffen. Danach wird der gemeinsame E-Government-Pakt weiterentwickelt. Hierzu wird ein von beiden Seiten paritätisch besetzter IT-Kooperationsrat eingerichtet.

Des Weiteren ist aufgrund der besonderen geografischen Lage des Saarlandes als Grenzregion im Herzen Europas mit seinen vielfältigen Beziehungen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien eine Öffnungsklausel für elektronische Identifikationsverfahren der Nachbarländer im E-Government-Gesetz enthalten. Zusätzlich können Vertreter der Region Grand Est, Luxemburg und Belgien zum IT-Kooperationsrat hinzugeladen werden.

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier