Erneut hat der saarländische Landtag den Tierarzt Dr. Hans-Friedrich Willimzik zum Landesbeauftragten für Tierschutz gewählt. Die Ernennung des Tierschutzbeauftragten nahm Umweltminister Reinhold Jost vor: „Die Institution eines Landesbeauftragten für Tierschutz hat sich als äußerst wertvoll erwiesen. Herr Dr. Willimzik steht meinem Ministerium beratend zur Seite und begleitet die Arbeit der Behörden und Organisationen kritisch und konstruktiv.“

Mit der Einführung eines Landestierschutzbeauftragten kam die Landesregierung 2014 einer Forderung der Tierschutzverbände des Saarlandes nach. Themen wie der „Umgang mit Fundtieren“, „Gesundheitsprobleme bei freilebenden, verwilderten Hauskatzen“ sowie „Verbesserung der Situation saarländischer Tierheime“ waren zentrale Themen, die Jost und Willimzik in den letzten Jahren angingen. Darüber hinaus etablierte der Minister gemeinsam mit dem Landestierschutzbeauftragten einen Jugend-Tierschutzpreis, um den Wert von Tierwohl und Tiergesundheit bereits im Jugendalter zu vermitteln.

Minister Jost: „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und wünsche dem alten und neuen Landesbeauftragten für Tierschutz ein glückliches Händchen und weiterhin viel Erfolg im Sinne eines fortschrittlichen Tierschutzes im Saarland.“

Hintergrund:

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 22. August 2013 ist das Gesetz über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände (Tierschutzverbandsklagegesetz – TSVKG) im Saarland rechtskräftig geworden.

  • 4 TSVKG sieht die Einführung und Etablierung einer/eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz vor. Zum Landesbeauftragten für Tierschutz wird für die Dauer der Wahlperiode eine tierschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit durch den Landtag des Saarlandes gewählt und durch die oberste Tierschutzbehörde ernannt. Vorschlagsberechtigt sind die nach § 3 TSVKG anerkannten Vereine, Verbände und Stiftungen sowie die Tierärztekammer des Saarlandes. Anerkannt sind der Deutsche Tierschutzbund, LV Saar e.V. sowie der Verein der Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte e.V., die Tierschutzstiftung Saar und die Tierärztekammer des Saarlandes.
  • Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Tierschutz sind in § 4 Absatz 2 TSVKG festgelegt:
  • Beratung der Landesregierung in allen Fragen des Tierschutzes, insbesondere bei Rechtsetzungsverfahren des Landes,
  • Beratung der Tierschutzbehörden, unter anderem im Falle von Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen das Tierschutzrecht,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen für die für den Tierschutz zuständigen Behörden,
  • Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Saarland,
    Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen,
    Information der Öffentlichkeit über die geleistete Tätigkeit,
    Abgabe eines jährlichen Tätigkeitsberichts an die Landesregierung und den Landtag des Saarlandes.

 

 

 

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