Das Steueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken führt seit Montag, 4. September, Kontrollen von Betrieben durch, die Glücksspielautomaten aufgestellt haben. Die Stadtverwaltung überprüft, ob alle Geräte angemeldet sind und Vergnügungssteuer bezahlt wird. In ausgewählten Stadtteilen kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potentielle Aufstellorte für Geldspielautomaten. Dabei werden alle Gaststätten, Spielhallen und weiteren möglichen Aufstellorte aufgesucht und der tatsächliche Gerätebestand aufgenommen. Notwendig sind die Kontrollen, weil der Landeshauptstadt Saarbrücken durch nicht angemeldete Spielautomaten, Musikapparate und andere meldepflichtige Geräte Vergnügungssteuereinnahmen entgehen könnten. Die Aufgabe übernehmen ehemalige städtische Mitarbeiter, die als freie Mitarbeiter nochmals speziell geschult wurden. Für die Kontrollen erhalten sie eine Bescheinigung des Stadtsteueramtes, mit der sie sich ausweisen können. Wer vergnügungssteuerpflichtige Automaten anmelden muss, wendet sich bitte an das Stadtsteueramt.

Hintergrund

2014 fand eine flächendeckende Kontrolle aller potentiellen Aufstellorte für Geldspielautomaten in Saarbrücken statt. Diese ergab, dass nahezu alle aufgestellten Geräte ordnungsgemäß beim Stadtsteueramt angemeldet waren und versteuert wurden. Aktuell werden im gesamten Stadtgebiet insgesamt rund 1.150 Geldspielautomaten zur Vergnügungssteuer veranlagt.

Kontakt: Stadtsteueramt Saarbrücken, Tel. +49 681 905-0, Fax +49 681 905-3477, E-Mail: stadtsteueramt@saarbruecken.de.

 

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier