Seit diesem Schuljahr gibt es für Lehrerinnen und Lehrer unter dem Dach der Gesunden Schule Saarland an den weiterführenden Schulen im Saarland das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Teil dieser Unterstützung ist dann auch eine unabhängige Beratungsstelle mit zwei Ombudsleuten.

„Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement wollen wir ein ernst gemeintes und kompetent umgesetztes Unterstützungsangebot machen. Wichtig dabei ist, dass sich Lehrkräfte dabei an eine unabhängige Vertrauensstelle, die sogenannte Ombudsstelle, wenden können. Hier bekommen sie Unterstützung und Beratung. Von einer erfolgreichen Rückkehr profitieren nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch wir als Arbeitgeber: Wir wollen und wir können auf die in vielen Jahren erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Lehrerinnen und Lehrer nicht verzichten. Deshalb müssen wir ihre Rückkehr in den Schuldienst nach einer langen Krankheit unterstützend begleiten“, erklärt Christine Streichert-Clivot, Staatssekretärin im Ministerium für Bildung und Kultur Saarland.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verfolgt folgende Ziele:

  • Erhalt und Förderung der Gesundheit
  • Überwindung und Berücksichtigung krankheitsbedingter Einschränkungen
  • Überwindung und Vorbeugung erneuter Dienst- und Ausfallzeiten.

Für Lehrerinnen und Lehrer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeits- oder dienstunfähig waren, bietet das Ministerium für Bildung und Kultur das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für alle Lehrkräfte auf freiwilliger Basis an. Durch individuelle Unterstützung sollen die Lehrerinnen und Lehrer wieder voll dienst- und arbeitsfähig werden. Mit der Hilfe soll zudem einer erneuten Dienst- und Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. Das BEM beruht auf den Prinzipien Freiwilligkeit, Dialog und Konsens und ist ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Lehrkräfte im Saarland.

Die Aufgabe der Ombudsstelle – bestehend aus einem Mann und einer Frau – ist, den BEM-Prozess individuell durch Beratung oder Betreuung zu begleiten, wenn es Fragen zur konkreten Umsetzung von Hilfsmaßnahmen geben sollte.

Seit Beginn des neuen Schuljahres werden die Schulen noch einmal gesondert über das BEM-Verfahren und die Einrichtung der Ombudsstelle per Rundschreiben und Informationsveranstaltungen informiert.

Zusätzliche Infos zum Thema gibt es auf unserem Bildungsserver unter: www.saarland.de/Ombudsstelle-BEM.htm.

 

 

 

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