Neunkirchen/Homburg. Das Amtsgericht Neunkirchen hat am 08.03.2018 einen jungen Mann aus Homburg zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Bereits im Jahr 2017 war der Angeklagte wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Nach mehrere Monate andauernden Ermittlungen der Polizei Homburg wurde durch die zuständige Dezernentin der Saarbrücker Staatsanwaltschaft dargelegt, dass der junge Mann in 30 Fällen Waren bei verschiedenen Online-Versandhändlern bestellt und dabei die Namen von Fußballspielern u.a. von Hannover 96, des 1. FC Kaiserslautern und des FC 08 Homburg mit seiner eigenen Wohnanschrift kombiniert hatte. Die bestellten und betrügerisch erlangten Waren, abei denen es sich größtenteils um hochpreisige Markenkleidung im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro handelte, nahm er unter den Namen der Sportler vom Paketzusteller entgegen. Am Ende des Prozesses gab der Angeklagte die angeklagten Taten sowie 45 weitere Taten zu, bei denen er Waren für insgesamt 17.000 Euro bestellte und dabei die Namen von Fußballspielern u.a. der Vereine FC Bayern München und Borussia Dortmund benutzte. Die Taten ereigneten sich im Zeitraum zwischen Oktober 2016 und April 2017. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden, der Verurteilte verbüßt seine Haftstrafe in der  Justizvollzugsanstalt Saarbrücken.

 

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier