Aktuell kommt es vermehrt zu unseriösen Angeboten für Teppichreinigungen oder -reparaturen. In branchenüblichen Anzeigen in den Tageszeitungen wird mit kostenlosem Hol- und Bringservice, Gutscheinen und günstigen Preisen geworben. In den Anzeigen findet sich meist nur eine Handynummer oder eine fingierte Anschrift.

Das Gewerbeamt Homburg rät deshalb zur Vorsicht: Wer einen Teppich zur Reinigung gibt, sollte sich einen verbindlichen Kostenvoranschlag ausstellen lassen und auf vollständige Personalien des Unternehmers in den Geschäftspapieren achten. Ggf. kann auch der Personalausweis verlangt werden. Eingelieferte Teppiche sollten sich die Kunden quittieren lassen und vorher abfotografieren. Meistens nicht seriös ist aggressive Werbung mit angeblichen Billig-Angeboten. Sinnvoll ist es, sich bei ortsansässigen Teppich-Spezialisten beraten zu lassen. Auch bei Anzahlungen sollte man vorsichtig sein, eine Abwicklung der Zahlung bargeldlos ist ebenfalls ratsam. Wird das von den Unternehmern abgelehnt, ist das ein deutliches Zeichen für unseriöses Geschäftsgebaren.

In vielen Fällen gehören offenbar auch Vermieter zu den Geschädigten: Nach Schließung der Betriebe bleiben sie auf ihren Mieteinnahmen sitzen. Vermieter leer stehender Gewerbe-Immobilien sollten darauf achten, dass im Pachtvertrag eine natürliche Person steht oder eine richtige, im Handelsregister eingetragene Firma. Auf jeden Fall sollte auch hier der Personalausweis verlangt werden.

„Wir wollen niemanden unter Generalverdacht stellen, aber die Informationen aus anderen Bundesländern, in denen die Polizei in vergleichbaren Fällen auf den Plan trat, mahnen auf jeden Fall zur Vorsicht. Auch in Zeitungen und Prospekten der Region ist solche Werbung bereits aufgetaucht und die Nachfragen bei den jeweiligen Anbietern lassen erhebliche Zweifel aufkommen, dass dort alles korrekt läuft. Im Internet finden sich zahlreiche Warnungen zu dem Thema, nicht zuletzt haben einige Fernsehsender in diesem Jahr bereits Reportagen dazu gebracht. Hierbei wurden überhöhte Rechnungen gestellt und teure Leistungen für Teppiche verlangt, die deutlich weniger wert waren, als die Reparatur gekostet hat“, warnt das Gewerbeamt der Stadt Homburg daher.

Gibt es am Ende Differenzen, zum Beispiel über die Höhe einer Rechnung, wäre das dann eine Sache für Rechtsanwälte oder die Verbraucherzentrale. Bekommen Kunden ihre eingelieferten Teppiche auch nach Fristsetzung nicht zurück, sollte Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattet werden.

 

 

 

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