Innenminister Klaus Bouillon hat heute gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Innen-Staatssekretär Günter Kern den Start der Onlinewache bekannt gegeben. Durch die Onlinewache ist es den Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz künftig möglich, unmittelbaren Kontakt zur Polizei über das Internet herzustellen. Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes zur Realisierung der Onlinewachen wurde eine auf beide Länder zugeschnittene Lösung installiert.

„Die neue ergänzende Möglichkeit Straftaten an die Onlinewache zu melden ist schnell, zeit- und ortsunabhängig und bürgernah“, betonten der saarländische Innenminister Klaus Bouillon und der rheinland-pfälzische Innenstaatssekretär Günter Kern beim Start des neuen jeweils landesweiten Serviceangebotes in Trier.

Die Bürgerinnen und Bürger können zukünftig von zuhause oder auch von unterwegs mittels PC, Tablet oder auch dem Smartphone eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Erstattung von Anzeigen erfolgt über eine für die Nutzerinnen und Nutzer geführte Anwendung, bei der die notwendigen Informationen für eine polizeiliche Sachbearbeitung eingetragen werden müssen. Daneben wird es für die Bürgerinnen und Bürger nunmehr auch möglich sein, der Polizei auf elektronischem Wege Hinweise zu übersenden, beispielsweise zu verdächtigen Beobachtungen. Schließlich wird für die Nutzerinnen und Nutzer die Option bestehen, an die Polizei mittels der Onlinewache Lob oder auch Beschwerden zu übermitteln.

„Mit der Online-Wache haben die Saarländerinnen und Saarländer nun die Möglichkeit, praktisch von überall mit Hilfe ihrer Smartphones und Laptops mit der Polizei in Kontakt zu treten. Sie können auf diese Weise problemlos Strafanzeigen erstatten und Hinweise geben, sich aber auch über Sachverhalte beklagen oder Lob äußern“, so Innenminister Bouillon.

In Saarland ist die Onlinewache bei der Führungs- und Lagezentrale des Landespolizeipräsidiums eingerichtet, eingehende Hinweise und Anzeigen werden durchgehend gesichtet, bewertet und an die zuständige Organisationseinheit weitergeleitet. In der ersten Ausbaustufe können über die Onlinewache vor allem Deliktsfelder wie Betrug als Käufer oder Verkäufer, Diebstahl (aus Fahrzeugen, Fahrräder, Taschendiebstahl) oder Sachbeschädigungen angezeigt werden. Aber auch Strafanzeigen anderer Art sind möglich.

Mit einem gewissen zeitlichen Abstand zur Einführung der Onlinewache ist vorgesehen, die Anwendung sowohl aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei als auch aus der Bürgerperspektive zu evaluieren. Hiervon versprechen wir uns wichtige Hinweise im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Onlineangebotes der Polizei.

Die Online-Wache ist über https://www.saarland.de/onlinewache.htm zu erreichen. Der Betrieb der Onlinewache ist mit den Landesdatenschutzbeauftragten im Saarland und Rheinland-Pfalz abgestimmt worden. Zudem wurden wichtige juristische Fragen, beispielsweise die Beachtung der formellen Anforderungen eines Strafantrages, mit den Justizministerien der beiden Länder abgestimmt.