Von der Corona-Krise sind auch Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer besonders betroffen, da viele ihrer Aufträge zunächst wegfallen. Die IKK Südwest unterstützt Betroffene im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Selbständige, deren aktuelle Einnahmen um mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können ab sofort einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung stellen.

Um in der aktuellen Situation den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten, wird die IKK Südwest in der aktuellen Situation auf Nachweise verzichten – eine formlose schriftliche Selbstauskunft des Versicherten, dass die Einkünfte mehr als 25% niedriger sind, ist dabei grundsätzlich ausreichend.

„Wir lassen auch in dieser schweren Zeit niemanden allein. Daher wollen wir mit dieser Soforthilfe unseren Selbständigen aus der Region unmittelbar und so gut es geht kurzfristig unter die Arme greifen und damit einen Beitrag leisten, dass sie über diese missliche Lage hinaus eine wirtschaftliche Perspektive haben“, so IKK Südwest Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth.

Konkret bedeutet dies: der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann in solchen Fällen auf den Mindestbeitrag reduziert werden.

Die IKK Südwest verzichtet dann unbürokratisch auf weitere Unterlagen, wie beispielsweise auf den aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamts – die endgültige Einstufung erfolgt später aus Basis des Steuerbescheids.

Grundsätzlich kann eine Beitragsreduzierung erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen, eine Regelung rückwirkend ab dem 01.03.2020 ist im Einzelfall jedoch auch möglich.

IKK Südwest Geschäftsführer Günter Eller: „Die Corona-Pandemie erfordert nicht nur schnelles, sie erfordert auch unkompliziertes Handeln. Daher wollen wir den Selbständigen aus unserer Region den Schreibtisch nicht noch voller machen, sondern ihnen mit diesem Verfahren den Arbeitsalltag und den Blick auf das Wesentliche erleichtern. Wir drücken allen die Daumen, dass sich die Situation bald wieder ändert und die Auftragsbücher wieder gefüllt sind.“

Selbständige, deren Einnahmen um aktuell mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können per Mail an versichertenservice@ikk-sw.de oder per Fax an 0681/936967021 einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung an die IKK Südwest senden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Selbständige auf der Website der IKK Südwest unter www.ikk-suedwest.de und natürlich über ihren persönlichen Kundenberater.

Die IKK Südwest

Aktuell betreut die IKK Südwest mehr als 640.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 21 Kundencentern in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.