Landesregierung Saarland passt sich an die Bundesrepublik an.

Die Landesregierung hat am heutigen Mittwoch die Allgemeinver-
fügung zur Ausgangsbeschränkung harmonisiert und damit an die

Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, um für Klarheit zu
sorgen. Ab sofort gilt: Sport und Bewegung an der frischen Luft

sind alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Per-
son oder mit den Personen, die im selben Haushalt leben, mög-
lich. Es bleibt im Saarland bei der Ausgangsbeschränkung, nach

der das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch bei triftigen
Gründen erlaubt ist. Besuche bei Freunden oder Bekannten sind
auch weiterhin nicht gestattet.

Darüber hinaus wurde eine Regelung für den Bereich der Hotels
und sonstige Beherbergungsbetriebe getroffen, nach der ab sofort

nur noch Übernachtungen aus beruflichen oder wichtigen per-
sönlichen Gründen, wie etwa bei Unbewohnbarkeit der eigenen

Wohnung, gestattet sind. Dies dient der Eindämmung der Verbrei-
tung des Coronavirus durch Vermeidung von nicht notwendigen

Reiseanlässen.

Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 26. März 2020, 0:00 Uhr.