Rehlinger fordert Lösung für Grenzgänger nach Luxemburg

Die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger hat an die Bundesregierung appelliert, eine Lösung für Grenzgänger nach Luxemburg vorzulegen, die durch die Corona-Pandemie länger im Home-Office arbeiten als momentan steuerlich möglich. In einem Brief an Bundesfinanzminister Scholz vom Freitag hält sie eine Lösung für „unbedingt erforderlich“, und schlägt vor, sich an der französischen Regelung mit Luxemburg zu orientieren. Mit einer Ausnahmeregelung könne mit Luxemburg vereinbart werden, dass die 19-Tage-Regelung für den Zeitraum der Corona-Krise außer Kraft gesetzt wird. Rehlinger schreibt, es stehe sonst „zu befürchten, dass sich die betroffenen Grenzgänger nach 19 Tagen dafür entscheiden, wieder nach Luxemburg zu ihrem Arbeitgeber zu pendeln. Dieser Umstand wäre in Zeiten der Corona-Epidemie jedoch kontraproduktiv.“ Es sei in dieser Sache „Eile geboten“, so Rehlinger. Im Wirtschaftsministerium heißt es, man stehe in gutem Kontakt zum Bundesfinanzminister und sei sehr zuversichtlich, dass hier schnell gehandelt werde.

Hintergrund:

Deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg beschäftigt sind, zahlen grundsätzlich ihre Steuern im Beschäftigungsland, also in Luxemburg. Das wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Luxemburg geregelt. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben die beiden Länder die Freistellungsmethode gewählt, wonach Deutschland die Grenzgänger von der Besteuerung freistellt. Übt ein Grenzgänger einen Teil seiner Tätigkeit aber in Deutschland in Telearbeit aus, ist die Besteuerung in einen in Deutschland und einen in Luxemburg zu versteuernden Teil des Arbeitslohnes aufzuspalten. Es gilt jedoch eine Schwelle von weniger als 20 Tagen im Kalenderjahr, in denen die Arbeit auch in Deutschland, etwa im Homeofffice, verrichtet werden kann. Dies droht jedoch für viele Grenzgänger, die aufgrund der Corona-Pandemie länger im Homeoffice arbeiten, zum Problem zu werden. Für Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich gibt es eine solche Tage-Regelung ohnehin nicht. Frankreich hat auch mit Luxemburg bereits vereinbart, die Regelung auszusetzen.