Gesundheitsministerium fordert Klarheit zum Krankenhaus Lebach

Pressemitteilung vom 01.04.2020 – 17:02 Uhr
  • Gesundheitsministerium hat Gesellschafter und Geschäftsführer der Cusanus Trägergesellschaft Trier (ctt) aufgefordert, bis spätestens zum 17. April eine Entscheidung vorzulegen, was mit dem Krankenhaus Lebach geplant ist
  • Mitarbeiter und Patienten brauchen Sicherheit und haben Anspruch auf Klarheit
  • Interessenbekundungen für das Nordsaarland sind in Auswertung

Nach der vor drei Wochen angekündigten Schließung des Krankenhausstandortes Lebach haben Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling sowohl die Geschäftsführer, als auch die Gesellschafter der Cusanus Trägergesellschaft Trier (ctt) heute aufgefordert, bis spätestens 17. April eine Entscheidung zum Fortbetrieb des Klinikums vorzulegen. „Das Lebacher Krankenhaus ist bis 2025 im Krankenhausplan des Saarlandes aufgeführt und der Träger hat einen Versorgungsauftrag erhalten, den er zu erfüllen hat. Auch hat die Landesregierung dem Träger einen Investitionskostenzuschuss von über 24 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um den Standort zu sanieren beziehungsweise um einen Ersatzneubau zu modernisieren. Aufgrund der bundespolitischen Rahmenbedingungen sieht sich der Träger offenbar nicht mehr in der Lage, die Defizite des Krankenhauses im Trägerverbund fortzuschreiben. „Das bedauern wir sehr“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Das Gesundheitsministerium und die Landesregierung hätten bis zuletzt versucht das Krankenhaus in eine gute Zukunft zu führen. Jedoch fehlten dem Träger die finanziellen Mittel und die notwendige Wirtschaftlichkeit, um eine Sanierung oder einen Fortbetrieb des Krankenhauses durchzustehen, so Staatssekretär Stephan Kolling. Über Jahre hinweg habe man nicht die notwendigen Investitionen in Modernisierung oder Brandschutz an dem Krankenhausgebäude vorgenommen. Das Lebacher Krankenhaus hat mit 32 Millionen den höchsten Sanierungsstau aller Krankenhäuser.

Bei allen Bemühungen des Trägers und der Geschäftsleitung, auch in der Corona-Krise Verantwortung für die Versorgung der Patienten im mittleren Saarland zu übernehmen, brauchen Mitarbeiter und Patienten endlich Klarheit vom Träger, wie es weitergehen soll. Das Gesundheitsministerium hat daher die ctt aufgefordert, darzulegen, wie lange es seinen Versorgungsauftrag wahrnahmen könne und vor allem welche Perspektiven der Träger der Mitarbeiterschaft gebe, die aktuell wie auch in der Vergangenheit eine vorbildliche Arbeit leiste. „Mitarbeiter, die lange treu zu Ihrem Arbeitgeber gestanden und Verzichte auf sich genommen haben, dürfen nicht enttäuscht werden“, so Bachmann.

Der Träger muss sich bis zum 17. April erklären, ob er eine Schließungsentscheidung und wenn ja zu welchem Zeitpunkt treffe. „Das muss ebenso geklärt werden wie die Aufstellung eines Sozialplanes“, sagt Kolling. Offenbar, so Kolling, sei es nicht gelungen, gemeinsam mit der Marienhaus GmbH ein Konzept für die medizinische Versorgung im Hochwald zu erstellen. Das Gesundheitsministerium bedauert, dass eine gemeinsame Lösung und Konzeptentwicklung nicht auch von der ctt angepackt worden sei. Das hätte den Mitarbeitern Mut und Zuversicht gegeben. Das Gesundheitsministerium fordert daher die Gesellschafterversammlung der ctt auf, dies noch einmal zu überdenken und in ein gemeinsames Konzept für das Nordsaarland einzusteigen. Schon aus Verantwortung für die Mitarbeiterschaft sei dies ein notwendiger und überfälliger Schritt, zumal die ctt über große Erfahrungen im Bereich der Altersmedizin verfüge und der geplante geriatrische Schwerpunkt mit einer Netzwerkstruktur eingebracht werden könne.

„Wir brauchen im nördlichen Saarland eine medizinische Versorgung und wir brauchen für die Beschäftigten eine Lösung“, fordern Bachmann und Kolling. Hier ist der Träger gefordert.

Sobald sich der Träger erklärt habe, werde man auch mit Blick auf das Interessenbekundungsverfahren für die Nordsaarlandklinik den Krankenhausplan überarbeiten und weiterentwickeln. Derzeit prüft das Gesundheitsministerium die Interessenbekundungen. Diese sollen nach der Auswertung zeitnah im Ministerrat beraten werden.

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