Kurzarbeitergeld für deutsche Arbeitnehmer französischer Unternehmen

Die Ministerien für Europa und Wirtschaft im Saarland haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebeten, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu erweitern für deutsche Mitarbeiter französischer Unternehmen. Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke: „Jeden Tag fahren etwa 18.000 Pendler ins Saarland – hauptsächlich aus Frankreich. Wenn die Firma in Frankreich ansässig ist, aber Mitarbeiter im Saarland hat, führt das derzeit zu Problemen bei der Kurzarbeit.“ Die beiden Staatssekretäre haben das Bundesarbeitsministerium daher in einem Brief gebeten, eine Regelung für diesen Fall zu treffen. Europa-Staatssekretär Roland Theis: „Die französische Regierung hat bereits reagiert. Am letzten Freitag wurde der Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeweitet. Das sollte Vorbild sein.“
Mit ihrem Brief wollen die Ministerien für Europa und Wirtschaft eine analoge Regelung erreichen, damit französische Unternehmen ohne Sitz im Saarland, die aber dauerhaft deutsche Angestellte beschäftigen, für diese auch Kurzarbeit anmelden können.

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