Ein weiteres Schlupfloch wird gestopft. Wurde am Wochenende oder Abends gerne mal eine Frisur oder eine Nagelpflege zuhause durchgeführt, gewiss manchmal auch ohne Rechnung, so ist dies nun unter Strafe verboten. Wie hoch die Strafen sind, haben wir heute abend noch nicht in Erfahrung bringen können.

So äußerte sich die Landesregierung:

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst. Dadurch werden medizinisch oder pflegerisch nicht notwendige Dienstleistungen am Menschen im Saarland verboten. Darunter fällt beispielsweise die Tätigkeit von Friseuren oder Kosmetikern. Für sie besteht im Saarland ab Donnerstag, dem 09. April, ein generelles Verbot für die Ausführung ihrer Angebote. Auch Hausbesuche werden untersagt.

Dieses Verbot gilt bis zum vorläufigen Außerkrafttreten der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 20. April.

„Die Anpassung der Verordnung war notwendig, um Friseure, Kosmetiker, andere Dienstleister und ihre Kunden bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Der direkte Körperkontakt, der beispielsweise beim Haare schneiden unvermeidbar ist, kann nicht mit den Schutzmaßnahmen vereinbart werden, die wir alle aktuell einhalten müssen. Das Infektionsrisiko ist einfach zu groß – auch bei einem Hausbesuch“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Mit der Anpassung orientiert sich die saarländische Landesregierung an den Regelungen anderer Bundesländer. In vielen gilt bereits ein Verbot für solche Tätigkeiten, die medizinisch oder pflegerisch nicht notwendig sind.

 

Foto: AdobeStock_159431784