Landeshauptstadt lässt Grünanlagen auch über Ostern offen – Parkplätze am DFG und am Staden werden vorübergehend zur Besucherregulierung gesperrt

Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird alle städtischen Grünanlagen und die Wälder auch über das Oster-Wochenende offen halten. Den Menschen soll ein möglichst breites Angebot zum Sport und Bewegung an der frischen Luft ermöglicht werden, wie es nach der geltenden Rechtsverordnung des Landes zulässig sind. Am kommenden Osterwochenende werden traditionell Parkanlagen wie der DFG oder der Staden besonders stark besucht, zudem sprechen die Wetterprognosen für einen möglicherweise zu starken Besucheransturm.

Auf der Basis der Erfahrungen des vergangenen Wochenendes wird die Landeshauptstadt Maßnahmen ergreifen, um die Besucherströme im Deutsch-Französischen Garten und der Stadenanlage als regional beliebten Ausflugszielen noch besser kontrollieren und steuern zu können. Aus diesem Grund sperrt die Landeshauptstadt von Karfreitag, 10. April, bis Ostermontag, 13. April, teilweise die öffentlichen Parkplätze am Deutsch-Französischen Garten (DFG) und im Umfeld des Stadens (nicht betroffen sind Anwohnerparkplätze). Zudem wird die Stadt als Ergebnis der Nachbereitung des vergangenen Wochenendes im DFG den Einlass kontrollieren und – falls notwendig – den Zugang vorübergehend sperren. Die Landeshauptstadt bittet auswärtige Gäste, vom Besuch der Saarbrücken Grünanlagen und Wälder abzusehen.

Am vergangenen Wochenende kamen von Bürgerinnen und Bürger wiederholt Fragen, vor allem im DFG und am Staden, zur Auslegung der Rechtsverordnung auf – etwa warum sie sich nicht alleine auf einer Bank sitzen oder auf einer Wiese liegen dürfen. Im Zuge der Nachbereitung hat die Landeshauptstadt diese Fragen in die Clearingstelle des Landes eingespielt und mit der Polizei erörtert. Im Ergebnis wird die Landeshauptstadt ihre Auslegung der Verordnung weiterhin unverändert umsetzen. Eine kurze Pause – fünf bis zehn Minuten – ist in den Grünflächen Saarbrückens zulässig, gerade um älteren Menschen, körperlich eingeschränkten Personen, Kindern oder Sportlern eine Ruhepause zu ermöglichen. Längere Aufenthalte, etwa Picknicks auf der Wiese oder Sonnenbaden, sind hingegen nicht erlaubt. Der Wunsch des einzelnen, auf einer Parkbank ein Buch zu lesen oder auf der Wiese zu liegen und die Sonne zu genießen, ist natürlich und menschlich. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht bei einzelnen Personen bleibt, die sich an einer Stelle niederlassen. Was zu normalen Zeiten ein schönes Bild abgibt – ein belebter Staden oder ein Picknick unter Freunden – kann zu Zeiten der Corona-Pandemie eine Gefahr für andere darstellen.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „DFG und Staden sollen über Ostern kein überregionales Ausflugziel sein – sondern vor allem für die lokale Bevölkerung zur Erholung genutzt werden. Ziel unserer Maßnahmen ist es, dass Besucherströme auch am Osterwochenende nicht zu stark werden. Um das Corona-Virus weiter eindämmen zu können, müssen wir verhindern, dass sich größere Menschenmengen ansammeln. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, gerade an beliebten Orten die Zahl der Besucher und deren Aufenthaltsdauer im Sinne der Landes-Rechtsverordnung zu beschränken. Dazu werden wird unser Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei auch über das Oster-Wochenende Kontrollen durchführen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Gleichzeitig empfehle ich bei Ausflügen, bewusst Grünbereiche in den Blick zu nehmen, die üblicherweise nicht zu stark besucht werden, zudem bieten die weitläufigen Wälder sichere Erholungsräume.“

Tipps fürs Oster-Wochenende

Die Landeshauptstadt hat auf Ihrer Website Tipps zusammengestellt, die trotz Ausgangsbeschränkungen ein abwechslungsreiches Osterfest ermöglichen: www.saarbruecken.de/ostern.