Mittelstandshilfe Corona des Saarlandes kann beantragt werden
Am Dienstag vergangener Woche haben Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel angekündigt, ein zusätzliches Zuschussprogramm für mittlere Unternehmen über 10 bis 100 Beschäftigte aufzulegen. Seit heute kann der Antrag gestellt werden. Das Saarland mobilisiert dafür 82 Mio. Euro zur Unterstützung der Unternehmen im Saarland und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Nicht für alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten kommt ein Kredit in Frage, deshalb werden wir mit unserem Zuschussprogramm den Unternehmen ein kleines Fenster zum Atmen öffnen.“ Bisher gab es Zuschüsse für Unternehmen in existenzbedrohender Lage nur für kleine und kleinste Unternehmen mit nicht mehr als 10 Angestellten.
Finanzminister Peter Strobel: „Der Mittelstand ist das Herz unserer Wirtschaft. Deshalb müssen wir unser Möglichstes tun, dass diese Betriebe auch noch nach der Krise existieren. Damit erhalten wir nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze, sondern sichern auch die Einnahmebasis von Land und Kommunen.“
Das neue Zuschussprogramm sieht drei Stufen vor:
Unternehmen bis unter 25 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro bekommen.
Unternehmen ab 25 bis unter 50 Beschäftigte können bis zu 20.000 Euro bekommen.
Unternehmen ab 50 bis einschließlich 100 Beschäftigte können bis zu 25.000 Euro bekommen.
Wie schon bei der Kleinunternehmer-Soforthilfe handelt es sich um Zuschüsse für in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn sich bei Nachprüfungen herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren oder eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses vorliegt. Voraussetzung für die Hilfe ist zudem, dass das Unternehmen nicht bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten war.
Der Antrag kann ab sofort auf der Website des Wirtschaftsministeriums auf www.corona.wirtschaft.saarland.de gestellt werden. Das Wirtschaftsministerium weist aufgrund von betrügerischen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen mit Fake-Webseiten noch einmal darauf hin, dass Unternehmensdaten ausschließlich auf dieser Seite eingetragen werden sollten.
Das Ministerium bittet Antragstellerinnen und Antragsteller zudem, die Anträge sorgsam und gründlich auszufüllen und nur einmal zu stellen. Nachreichung von Unterlagen oder Korrekturen sind grundsätzlich ausgeschlossen.