Saarbrücken. Während des Saarbrücker Altstadtfestes von Freitag, 23. Juni, bis Sonntag, 25. Juni, gilt für den Außenausschank der Gaststätten und der Stände im Festbereich eine gesonderte Sperrstundenregelung.

In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag wird die Sperrstunde auf 2 Uhr festgesetzt. Das gilt für den St. Johanner Markt einschließlich der Faß-, Obertor-, Saar-, Türken-, Kath.-Kirch-Straße, für den Kaltenbachplatz, die Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie den Bereich Schillerplatz/Am Stadtgraben/Tifliser Platz.

Die Sperrzeit für das Bühnenprogramm in den genannten Bereichen wird am Freitag und Samstag auf 24 Uhr, am Sonntag auf 22 Uhr festgesetzt.

Die Außenausschankzeiten der Gaststätten im Festbereich werden dem Altstadtfest angepasst. Die Auflagen für die Gaststätten bezüglich der Musikdarbietungen bleiben davon unberührt.

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier