Saarbrücken. Der Jurist, Fernsehjournalist und Gerichtsberichterstatter Dr. Frank Bräutigam spricht am Freitag, dem 14. Juli, um 15.30 Uhr in der Aula auf dem Campus Saarbrücken (Gebäude A3 3) über Neuerungen in Sachen „Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal“. Der Staatssekretär im Justizministerium Roland Theis und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Roland Michael Beckmann, laden die Medien und alle Interessierten herzlich ein zu dem Vortrag im Rahmen der diesjährigen Absolventen- und Promotionsfeier der Saarbrücker Juristen.

Nachdem die Richter in den Gerichtssaal gekommen sind, müssen Kameras und Mikrofone raus. Mündliche Verhandlungen vor deutschen Gerichten sind zwar regelmäßig öffentlich, aber Film- und Tonaufnahmen von den Verfahren sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz tabu. Ausnahme waren bislang die Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt bringt ein neues Gesetz einige Änderungen in diesem heftig umstrittenen Punkt im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit, Rundfunk- und Pressefreiheit sowie Persönlichkeitsrecht. In seinem Vortrag am 14. Juli wird der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam die Neuerungen beleuchten.

Der Vortrag findet im Rahmen der Absolventen- und Promotionsfeier statt, mit der das saarländische Justizministerium und die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Doktoranden, Absolventen der ersten und zweiten Staatsexamen sowie der weiteren juristischen Studiengänge der Saar-Uni feierlich verabschiedet. Pianist Robert Leonardy gestaltet das musikalische Rahmenprogramm.

 

 

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