Hirstein. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise entschlossen sich Beamte der PI St. Wendel am Montagabend kurz vor Mitternacht einen Rollerfahrer in Hirstein zu kontrollieren. Zuvor war der Motorroller nämlich in leichten Schlangenlinien geführt worden. Nach dem Anhalten bestätigte sich zunächst die mit der Fahrweise verbundene Vermutung: der 55-jährige, in Nohfelden wohnende Rollerfahrer war alkoholisiert. Aber nicht nur das. Bei dem von ihm geführten Fahrzeug handelte es sich um ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug. Einen Führerschein konnte der Mann allerdings nicht vorlegen. So wird er sich denn in einem Ermittlungsverfahren nicht nur zu dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt, sondern auch zu dem Verstoß des Fahrens ohne Fahrerlaubnis äußern können.

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier