Lebach. 13 Jahre sind an und für sich keine Zeitspanne, in der sich normalerweise rasante Änderungen in der Gesellschaft verfolgen ließen – einmal abgesehen von den Entwicklungen auf dem Computer- und Telefonsektor. Der gesellschaftliche Wandel zeigt sich verstärkt auch in einer geänderten Bestattungskultur.

Denn noch im Jahre 2004 war eine Urnenbestattung in Lebach absolut untypisch. Deutlich unter zehn Prozent aller Verstorbenen wurden seinerzeit verbrannt und in einer Urne beigesetzt. Dieses Bild hat sich komplett gewandelt. Mittlerweile machen die Urnenbestattungen in Lebach schon deutlich mehr als die Hälfte aus, und Fachleute sagen einen weiteren Anstieg auf bis zu 80 Prozent voraus. Diese Entwicklung stellt die Stadt Lebach mit ihren zehn Friedhöfen vor große Herausforderungen.

Die bisherige städtische Infrastruktur war bislang auf die Körperbestattungen zugeschnitten. Das galt sowohl für die Grabarten wie auch für die Leichenhallen, die sich auf jedem der städtischen Friedhöfe befinden – mitsamt Einsegnungshallen und Kühlkammern. Mit den steigenden Urnenbestattungen geht eine Gesetzesreform einher, die nun erlaubt, die Urne bis zur Trauerfeier im Krematorium oder bei einem Bestatter aufzubewahren, in der Kirche aufzustellen und danach – an der Einsegnungshalle vorbei – direkt ans Grab zu tragen. Dadurch entgehen der Stadt zunehmend die entsprechenden Nutzungsgebühren, was sich negativ auf die Finanzierung der derzeitigen Friedhofs-Infrastruktur auswirkt. Ohnehin sind viele dieser Leichenhallen sanierungsbedürftig. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sah sich die Stadt Lebach gezwungen, ein Friedhofentwicklungskonzept zu erarbeiten, welches im Mai vom Stadtrat beschlossen wurde. In seiner letzten Sitzung wurden mit der Änderung der Friedhofssatzung auch die rechtlichen Voraussetzungen für die künftige Ausrichtung der Friedhöfe beschlossen. Kern- und Angelpunkt ist die Aussage, dass es auf keinen Fall zu Friedhofsschließungen kommen wird. Jedem Bürger wird nach wie vor die Möglichkeit geboten, sich in seinem Heimatort bestatten zu lassen. Auch wenn künftig nicht mehr alle Grabarten auf jedem Friedhof vorgehalten werden können, wird auf jedem Friedhof die Möglichkeit zur Körper- und zur Urnenbestattung bestehen. Sicherlich wird längerfristig nicht mehr auf jedem Friedhof eine Leichenhalle mit Kühlkammern vorgehalten werden können. Details hierzu gilt es noch zu beschließen

Auslaufmodelle sind die vergleichsweise teuren Urnenwände. Mit der neuen Friedhofssatzung, die am 1. August 2017 in Kraft treten wird, werden sie durch so genannte naturbelassene Urnengrabstätten ergänzt. Dies ist eine für die Hinterbliebenen pflegefreie Bestattungsform, bei der die Anlage, Gestaltung und Pflege ausschließlich durch den Friedhofsträger übernommen wird. Die Identität der Verstorbenen wird auf entsprechenden Tafeln zu lesen sein. Die Voraussetzungen für weitere Bestattungsformen wie beispielsweise Memoriam-Gärten und auch Urnenbaumgräber werden in nächster Zeit in den Gremien diskutiert.

 

 

Foto: Stadt Lebach

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier