Bislang wurden im Saarland ungefähr 25.000 Abstriche genommen. In diesem Zusammenhang dankt Gesundheitsministerin Monika Bachmann der Bundeswehr, der Ärzteschaft, den beteiligten Virologen und den Mitarbeitern der Labore für ihren unermüdlichen Einsatz im Saarland.

Kriterium 1

Es werden Patienten getestet, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, an Covid-19 erkrankt zu sein. Dies ist dann der Fall, wenn sogenannte respiratorische Symptome gleichzeitig mit Kontakt zu einem nachgewiesenen Covid-19 Erkrankungsfall bestehen. Der Kontakt muss innerhalb der letzten 14 Tage vor Symptombeginn stattgefunden haben.  Als respiratorische Symptome bezeichnet man beispielsweise Husten oder Atemnot jeder Schwere verbunden mit Fieber.

Kriterium 2

Ein solcher Verdacht besteht auch bei Patienten, bei denen vom Arzt eine virusbedingte Lungenentzündung vermutet wird und im direkten Umfeld vermehrt Patienten aufgefallen sind, die ebenfalls an einer Lungenentzündung erkrankt sind. Auch in diesem Fall ist unbedingt eine Abstrichuntersuchung auf Covid-19 durchzuführen.

Ausnahmen

Es können auch Menschen, die nicht nach den oben genannten Kriterien als Verdachtsfall gelten, in eine Testung eingeschlossen werden, wenn keine Alternativdiagnose festgestellt wird – also alle üblichen Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik ausgeschlossen wurden.

Insbesondere gilt es Menschen mit Risikofaktoren vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus zu schützen. Hierzu gehören häufig Patienten in Krankenhäusern, in der Pflege oder in Arztpraxen. Hier sollten unbedingt auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die respiratorische Symptome der Atemwege haben und in den oben genannten Einrichtungen arbeiten, getestet werden.

Dies gilt natürlich auch für Menschen mit Symptomen und gleichzeitig chronischen Erkrankungen, die ein Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu erfahren. Auch sie sollen neben einer Diagnostik hinsichtlich anderer Erkrankungen der Atemwege durch einen Abstrich auf Covid-19 untersucht werden. So kann möglichst früh die Erkrankung ausgeschlossen oder bestätigt und nötige Therapiemöglichkeiten ergriffen werden.

 

Das waren die Kriterien des Robert-Koch-Instituts in der Übersicht

Das saarländische Gesundheitsministerium und die saarländische Kassenärztliche Vereinigung weisen nochmals auf die Kriterien des Robert-Koch-Instituts für eine Testung auf Covid-19 hin.