Das saarländische Wirtschaftsministerium hat die Auszahlung von über 34 Mio. Euro aus Landes- und Bundesmitteln bewilligt. Dabei entfallen 28,7 Mio. Euro auf die Kleinunternehmer-Hilfen des Landes und 5,5 Mio. Euro auf die Hilfen der Bundesregierung. Im Landesprogramm waren bis zum 1.4. rund 10.000 Anträge eingegangen, von denen am Mittwochabend etwas mehr als 6.200 positiv bewilligt und zur Auszahlung angewiesen waren. Seit dem Abend des 1.4. ist zudem die Antragsstellung für das Bundesprogramm möglich. 7.700 saarländische Kleinunternehmen haben davon bislang Gebrauch gemacht.

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch an Ostern Anträge bearbeiten. Allerdings kommen Bescheid und Geld in diesen Fällen aufgrund der durch die Feiertage verzögerten Abläufe bei Post und Banken mutmaßlich erst nach Ostern an.

In den nächsten Tagen wird das Ministerium auch mehrere Hundert Antragssteller informieren, deren Antrag auf Landeshilfe nicht bewilligungsfähig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Anträge grob unvollständig sind, eine Gewerbeanmeldung fehlt, Angaben falsch sind oder der Antrag aus anderen Gründen nicht bearbeitet werden kann. Den Antragsstellern steht es frei, einen Antrag auf Bundeshilfe zu stellen, sofern nicht ohnehin bereits geschehen.

Aufgrund von Berichterstattung aus Nordrhein-Westfalen über Fake-Internetseiten, die in betrügerischer Absicht ein Antragsformular vorgaukeln, warnt das Wirtschaftsministerium noch einmal, dass die Antragsstellung ausschließlich unter www.corona.wirtschaft.saarland.de möglich ist.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

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